RECHTSPRECHUNG
RS0019641
Anerkennung der Zahlungspflicht durch bevollmächtigten Architekten: Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten behoben werden sollen oder wegen ihnen eine Preisminderung vorgenommen wird, und welche Zahlungspflicht auf Grund der ursprünglich getroffenen Vereinbarung unter Brücksichtigung vorhandener Mängel und allfälliger Fristüberschreitungen tatsächlich anerkannt wird.
- Rechtssatz:
Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten behoben werden sollen oder wegen ihnen eine Preisminderung vorgenommen wird, und welche Zahlungspflicht auf Grund der ursprünglich getroffenen Vereinbarung unter Brücksichtigung vorhandener Mängel und allfälliger Fristüberschreitungen tatsächlich anerkannt wird.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob513/83
- Schlagworte:
- Zahlung
- Entscheidung:
- 28.06.1983
- Norm:
- ABGB §1029 A1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 513/83 2 Ob 513/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 2 Ob 513/83