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RECHTSPRECHUNG


RS0019641


Anerkennung der Zahlungspflicht durch bevollmächtigten Architekten: Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten behoben werden sollen oder wegen ihnen eine Preisminderung vorgenommen wird, und welche Zahlungspflicht auf Grund der ursprünglich getroffenen Vereinbarung unter Brücksichtigung vorhandener Mängel und allfälliger Fristüberschreitungen tatsächlich anerkannt wird.


Rechtssatz:

Umfaßt die einem Architekten erteilte Vollmacht alle Angelegenheiten eines Baues, so gehören dazu die Fragen, ob Mängel der Arbeiten behoben werden sollen oder wegen ihnen eine Preisminderung vorgenommen wird, und welche Zahlungspflicht auf Grund der ursprünglich getroffenen Vereinbarung unter Brücksichtigung vorhandener Mängel und allfälliger Fristüberschreitungen tatsächlich anerkannt wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob513/83

Schlagworte:

Entscheidung:
28.06.1983

Norm:
ABGB §1029 A1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 513/83 2 Ob 513/83 Entscheidungstext OGH 28.06.1983 2 Ob 513/83