Schlagwort: Maklergesetz FILTER AUFHEBEN
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RS0062788
Unbefristeter Alleinvermittlungsauftrag: Gemäß § 14 Abs 2 MaklerG kann ein Allein-vermittlungsauftrag nur befristet auf angemessene Dauer abgeschlossen werden. Wird er dennoch ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen oder eine zu lange Frist vereinbart, dann ist er jedoch nicht unwirksam, sondern es gilt …
RS0029415
Kausalität: Kein adäquater Kausalzusammenhang besteht bspw zwischen dem Zusammenbringen zweier Kaufvertragsinteressenten durch den Makler und einem fünf Jahre später abgeschlossenen Mietvertrag über die Liegenschaft zwischen denselben Personen. Wenn sich hingegen die (spätere) Käuferin weniger als vier Monate nach der Besichtigung, …
RS0062739
Geldmangel unbeachtlich: Dass dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäfts wegen Geldmangels unmöglich ist, weil er für die Kapitalsbeschaffung nicht genügend vorsorgte, befreit ihn nicht von Provisionszahlungspflicht. Wenn aber eine von einer Bank bereits fix zugesagte Fremdfinanzierung entgegen der Erwartungshaltung aller …
RS0062555
Abschluss unter Bedingung: Für einen unter einer Bedingung abgeschlossenen Vertrag, den ein Makler vermittelt, gebührt keine Provision, wenn die Bedingung nicht erfüllt wird. Nur wenn der bedingte Vertrag vor Eintritt der Bedingung aufgelöst wird, so ist der Provisionsanspruch dennoch erworben, …
RS0062723
Namhaftmachung ausreichend: Für den Geschäftszweig der Immobilienmakler gilt der bloße Nachweis der Kaufgelegenheit auch ohne besondere Zuführung oder Vermittlungstätigkeit als genügend, um einen Provisionsanspruch zu begründen. Kausalität und Verdienstlichkeit müssen dabei aber gegeben sein. Der Nachweis kann in der Weise …
RS0062806
Genehmigungserfordernis: Bedarf der vom Makler vermittelte Vertrag zu seiner Wirksamkeit einer behördlichen Genehmigung (zB der Grundverkehrsbehörde oder des Pflegschafts¬gerichts), so erwirbt der Makler den Provisionsanspruch erst mit der Erteilung der Genehmigung.
RS0063182
Benachrichtigungspflicht: Da es dem Makler vielfach unzumutbar ist, seinen Auftraggeber laufend über seine Bemühungen Bericht zu erstatten und ihm umgehend jeden Interessenten zu benennen, ist der nachträgliche Nachweis des Immobilienmaklers, dass ein Interessent durch seine (kausale und verdienstliche) Tätigkeit mit …
RS0062491
Mitteilung der Kaufgelegenheit: Die Namhaftmachung des Interessenten muss dem Auftraggeber des Immobilienmaklers gegenüber erfolgen. Der Immobilienmakler kann sich zwar dabei auch dessen bedienen, dem er die Kaufgelegenheit mitteilte; er trägt aber die Gefahr, dass der Interessent dies dem Vertragspartner des …
RS0062994
Kein Anspruch auf Abschluss des Geschäfts: Der Geschäftsherr muss das vermittelte Geschäft nicht abschließen. Hat er dies aber getan und unterbleibt die Ausführung, so muss er, um sich von der Provisionspflicht zu befreien, beweisen, dass die Ausführung ohne sein Verschulden …
RS0062849
Beteiligung mehrerer Makler: Liegen die Provisionsvoraussetzungen für ein vermitteltes Geschäft bei zwei oder mehreren Maklern vor, so schuldet der Auftraggeber gleichwohl die Provision nur einmal. Provisionsberechtigt ist der Makler, dessen Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig überwogen hat. Lässt sich ein …
RS0111056
Aushändigung von Formblättern: Die Aushändigung entsprechend vorformulierter Merkblätter, Hinweisblätter oder Formblätter kann in der Praxis genügen, sofern sie alle im Gesetz genannten Angaben enthalten. Eine Verletzung der in § 30b KSchG normierten besonderen Informations-pflichten gegenüber Verbrauchern kann zu Schadenersatzansprüchen des …
RS0109995
Unterrichtungspflicht: Kann der Immobilienmakler erkennen, dass das Bestandobjekt für bestimmte gewerbliche Zwecke verwendet werden soll, gehört es zu seinem Pflichtenkreis, den Auftraggeber über die grundsätzliche Eignung des Bestandobjektes für den in Aussicht genommenen Betriebszweck zu unterrichten. Der Immobilienmakler hat den …