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RECHTSPRECHUNG


RS0062777


Zweckgleiches Geschäft: Der mit einem Vermittlungsauftrag angestrebte Geschäftserfolg kann auch im Geschäftsabschluss mit einer vom Auftraggeber verschiedenen dritten Person liegen, in deren Interesse der Auftrag erteilt wird. Entscheidend ist nur, dass ein Vertrag, wie er dem dem Vermittler erteilten Auftrag entspricht, zustandegekommen ist. Die „Zweckgleichwertigkeit“ für den Erhalt des Provisionsanspruches auch bei anderer als der usprünglich geplanten Vertragsgestaltung wird insbesondere bei Abschluss eines anderen Vertragstyps oder mit einer anderen Person anerkannt. Es kann auf Grund der Einzelfallbezogenheit keine Regel dafür aufgestellt werden, welche Vertragstypen zueinander im Verhältnis der Zweckgleichwertigkeit stehen.


Rechtssatz:

Der mit einem Vermittlungsauftrag angestrebten Geschäftserfolg kann auch im Geschäftsabschluss mit einer vom Auftraggeber verschiedenen dritten Person liegen, in deren Interesse der Auftrag erteilt wird. Entscheidend ist nur, dass ein Vertrag, wie er dem dem Vermittler erteilten Auftrag entspricht, zustandegekommen ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob597/87; 7Ob555/93; 1Ob587/93; 7Ob587/93; 10Ob2119/96g; 2Ob75/00v; 9Ob47/03g; 3Ob184/04m; 1Ob89/04a; 8Ob68/11z; 4Ob155/13t; 3Ob183/14d

Schlagworte:

Entscheidung:
27.04.1987

Norm:
HVG §29 IIc
MaklerG §6 Abs3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 597/87 1 Ob 597/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1987 1 Ob 597/87
7 Ob 555/93 7 Ob 555/93 Entscheidungstext OGH 10.11.1993 7 Ob 555/93
1 Ob 587/93 1 Ob 587/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 587/93 Vgl auch
7 Ob 587/93 7 Ob 587/93 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 7 Ob 587/93 nur: Entscheidend ist nur, dass ein Vertrag, wie er dem dem Vermittler erteilten Auftrag entspricht, zustandegekommen ist. (T1)
10 Ob 2119/96g 10 Ob 2119/96g Entscheidungstext OGH 22.10.1996 10 Ob 2119/96g
2 Ob 75/00v 2 Ob 75/00v Entscheidungstext OGH 30.03.2000 2 Ob 75/00v Beisatz: Hier: § 6 Abs 3 MaklerG. (T2)
9 Ob 47/03g 9 Ob 47/03g Entscheidungstext OGH 21.05.2003 9 Ob 47/03g Auch; Beis wie T2; Beisatz: Die "Zweckgleichwertigkeit" für den Erhalt des Provisionsanspruches auch bei anderer als der usprünglich geplanten Vertragsgestaltung wird insbesondere bei Abschluss eines anderen Vertragstyps oder mit einer anderen Person anerkannt. (T3)
3 Ob 184/04m 3 Ob 184/04m Entscheidungstext OGH 26.08.2004 3 Ob 184/04m Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Der Auftraggeber des Immobilienmaklers muss die für das Zustandekommen eines bestimmten Geschäfts vereinbarte Vermittlungsprovision ohne eine gesonderte Zusatzvereinbarung auch dann zahlen, wenn ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kam. (T4)
1 Ob 89/04a 1 Ob 89/04a Entscheidungstext OGH 25.01.2005 1 Ob 89/04a Vgl auch; Beisatz: Es kann auf Grund der Einzelfallbezogenheit keine Regel dafür aufgestellt werden, welche Vertragstypen zueinander im Verhältnis der Zweckgleichwertigkeit stehen. (T5)
8 Ob 68/11z 8 Ob 68/11z Entscheidungstext OGH 15.07.2011 8 Ob 68/11z Auch
4 Ob 155/13t 4 Ob 155/13t Entscheidungstext OGH 20.01.2014 4 Ob 155/13t nur: Der mit einem Vermittlungsauftrag angestrebten Geschäftserfolg kann auch im Geschäftsabschluss mit einer vom Auftraggeber verschiedenen dritten Person liegen, in deren Interesse der Auftrag erteilt wird. (T6)
3 Ob 183/14d 3 Ob 183/14d Entscheidungstext OGH 22.10.2014 3 Ob 183/14d Auch