Außerhalb des Anwendungsbereichs des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ein vertraglicher Verzicht auf Gewährleistungsansprüche zulässig, und zwar auch wegen verborgener Mängel, nicht jedoch wegen arglistig verschwiegener Mängel.…
Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen. Bei Auslegung eines…