Blockieren nach einem Unfall die unfallbeteiligten Fahrzeuge die Fahrbahn, dann ist das Zustandekommen weiterer Auffahrunfälle keine atypische, sondern eine geradezu typische Folge. Der adäquate Kausalzusammenhang…
Die Haftung für einen sogenannten Folgeunfall ist erst erloschen, wenn der Täter des Vorunfalls die von ihm herbeigeführte Gefahrenlage durch geeignete Gegenmaßnahmen aufgehoben hat.