Schlagwort: Baulärm FILTER AUFHEBEN
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RS0033715
Einwirkungen durch Baulärm, die allenfalls durch Lärmgrößenverordnungen der Landesregierung unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Charakter des Baugebietes näher konkretisiert werden, nicht übersteigen, sind – innerhalb der erlaubten Bauzeiten – regelmäßig als ortsüblich anzusehen. Dem besonders schutzwürdigen Charakter eines Kurbereiches kann …
09.11.1983
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RS0033674
In einem geschlossenen Siedlungsgebiet müssen die Anrainer bauführungsbedingte Immissionen (Baulärm, Staub, Erschütterungen usw), die auch bei schonungsvoller, den Bauvorschriften und sonstigen Beschränkungen (bspw Ruhezeitenverordnung eines Kurortes) entsprechender Bauführung unvermeidlich sind, als ortsüblich dulden, ohne einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen zu …
09.11.1983
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