Gemäß § 355 Abs 2 ZPO hat die Erklärung, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, grundsätzlich vor dem Beginn der Befundaufnahme zu erfolgen. Später kann eine…
Dass sich der Sachverständige schon vor der Verhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, begründet keine Befangenheit. Anderes würde nur dann gelten, wenn der…
Ein Sachverständiger ist nicht nur dann befangen, wenn er tatsächlich nicht unvoreingenommen und unparteilich ist, sondern bereits dann, wenn äußere Umstände vorliegen, die geeignet sind,…