Ob eine an sich schwere Verletzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Wichtigkeit des verletzten Organs, der Schwere des gesundheitlichen Nachteils, der Gefährlichkeit der Verletzung und…
Nach § 84 Abs 1 StGB ist eine Körperverletzung dann schwer, wenn sie eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat…
Für die Frage, ob eine an sich schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB vorliegt, sind Prognosen hinsichtlich etwaiger Spätfolgen ohne Bedeutung.