Schlagwort: An sich schwere Verletzung FILTER AUFHEBEN

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RS0092473


Ob eine an sich schwere Verletzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Wichtigkeit des verletzten Organs, der Schwere des gesundheitlichen Nachteils, der Gefährlichkeit der Verletzung und der Möglichkeit weiterer Folgen für den Verletzten zu entscheiden. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung anzustellen. …

26.09.1961
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RS0092460


Nach § 84 Abs 1 StGB ist eine Körperverletzung dann schwer, wenn sie eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge hat oder wenn sie eine „an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung“ ist. Bei der Frage, ob …

20.11.1984
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RS0092601


Für die Frage, ob eine an sich schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB vorliegt, sind Prognosen hinsichtlich etwaiger Spätfolgen ohne Bedeutung.

08.11.1979
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