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RECHTSPRECHUNG


RS0092601


Für die Frage, ob eine an sich schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB vorliegt, sind Prognosen hinsichtlich etwaiger Spätfolgen ohne Bedeutung.


Rechtssatz:

Sachverständigenprognosen hinsichtlich etwaiger Spätfolgen sind für eine an sich schwere Verletzung ohne Bedeutung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
12Os137/79

Schlagworte:

Entscheidung:
08.11.1979

Norm:
StGB §84 A
StGB §207 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


12 Os 137/79 12 Os 137/79 Entscheidungstext OGH 08.11.1979 12 Os 137/79