Schlagwort: Fahrradunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0027221


Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

10.01.1963
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RS0075444


Die Bestimmung, wonach einspurige Fahrräder, soweit Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und zur Aufnahme des Radfahrverkehrs ausreichen, nur diese Wege zu befahren haben, setzt selbstverständlich voraus, dass sich diese Wege und Streifen in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung …

29.04.1959
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RS0073744


Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad auf der falschen Straßenseite schiebt und plötzlich vor einem entgegenkommenden Auto auf die andere Straßenseite hinüberwechselt, trifft den Autofahrer bzw Halter keine Haftung.

26.02.1958
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RS0128308


Besondere Vorsicht ist für Radfahrer bei Eisenbahnkreuzungen (aber auch Straßenbahnkreuzungen) geboten. Jeder Radfahrer weiß oder muss wissen, dass das Überqueren von Eisenbahn‑ oder Straßenbahngleisen besonders gefährlich ist, weil sich die Fahrradreifen in der Spurrille verfangen können, was oftmals zum Sturz …

07.08.2012
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RS0075439


Einem Radfahrer ist in der Regel nicht zuzumuten, plötzliches Bremsen durch senkrechtes Hochalten eines Armes anzuzeigen.

19.11.1957
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RS0123049


Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind. Ob es sich bei den Teilnehmern um Mitglieder einer Radsportvereinigung oder aber um in ihrer Freizeit trainierende …

17.12.2007
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RS0111361


Die Verwendung eines Fahrrades fällt grundsätzlich nicht unter den Begriff des „Spielens“, weshalb es Kindern unter zehn Jahren auch auf sogenannten „Spielstraßen“ (vergleiche § 88 Abs 1 StVO) und Wohnstraßen verboten ist, ohne Aufsicht mit einem Fahrrad zu fahren.

17.12.1998
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RS0123051


Die Anwendbarkeit der Sonderregeln für die Lenker von Rennfahrrädern setzt das kumulative Vorliegen zweier Tatbestandsmerkmale, nämlich die Absolvierung einer Trainingsfahrt und die Benützung eines Rennfahrrades voraus (so schon 2 Ob 183/06k).

17.12.2007
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RS0027736


Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflusst wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima – facie – Beweises, dass diese …

12.04.1988
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RS0123052


Ein Rennlenker bedingt schon durch seine – an die „klassische“ Variante nicht zwingend gebundene – besondere Konstruktion eine bestimmte, in der Regel tief geduckte Körperhaltung des Radfahrers, die der Erzielung im Rennsport üblicher hoher Geschwindigkeiten förderlich sein soll. Ein „gerader“ …

17.12.2007
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RS0075443


Das einem am rechten Straßenrand fahrenden Radfahrer überholende schnellere Fahrzeug braucht ein Zeichen seiner Bereitwilligkeit nicht abwarten.

09.05.1956
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RS0123053


Verschuldensteilung 2:1 zwischen dem Lenker eines Kraftwagenzuges, dem ein Verstoß gegen das für die Sicherheit des Verkehrs besonders bedeutsame Überholverbot des §16 Abs1 lita StVO auslösender Aufmerksamkeitsmangel vorzuwerfen ist und einem Radfahrer, der entgegen § 68 Abs 1 StVO nicht …

17.12.2007
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