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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 270/56 2 Ob 270/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 Ob 270/56 Veröff: ZVR 1957/1 S 5
RECHTSPRECHUNG
RS0075443
Das einem am rechten Straßenrand fahrenden Radfahrer überholende schnellere Fahrzeug braucht ein Zeichen seiner Bereitwilligkeit nicht abwarten.
- Rechtssatz:
Das einem am rechten Straßenrand fahrenden Radfahrer überholende schnellere Fahrzeug braucht ein Zeichen seiner Bereitwilligkeit nicht abwarten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob270/56
- Schlagworte:
- Fahrradunfall
- Entscheidung:
- 09.05.1956
- Norm:
- StVO §68
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 270/56 2 Ob 270/56 Entscheidungstext OGH 09.05.1956 2 Ob 270/56 Veröff: ZVR 1957/1 S 5