Schlagwort: Vorrangverletzung FILTER AUFHEBEN
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RS0074417
Der Vorrang nach § 19 Abs 1 und 4 StVO darf nicht erzwungen werden.
RS0074774
Im Zweifel muss der Wartepflichtige den Vorrang bis zur Klärung der Verkehrslage, die durch entsprechende Verständigung, beispielsweise durch Handzeichen, Hupenzeichen oder Lichtzeichen leicht herbeizuführen und auch ohneweiters zumutbar ist, wahren. Jedenfalls aber muss er seine Fahrweise durch Herabminderung einer an …
RS0074649
Für den Vorrang ist die Frequenz der Verkehrsflächen ohne Bedeutung.
RS0074762
Wenn die Geschwindigkeit eines auf der begünstigten Fahrbahn befindlichen Fahrzeuges nicht mit voller Sicherheit abgeschätzt werden kann, ist diesem Fahrzeug jedenfalls der Vorrang zu überlassen.
RS0073341
Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.
RS0074519
Der aus einer Hauseinfahrt oder Grundstückseinfahrt kommende Kraftfahrzeuglenker muss seine Fahrweise unter allen Umständen darauf einrichten, dass er selbst Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang, die sich nicht vorschriftsmäßig verhalten, weder zum unvermittelten Bremsen noch zum Ablenken ihres Fahrzeuges nötigt.
RS0074478
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche zu denjenigen gehöre, auf denen der Vorrang des fließenden Verkehrs zu beachten sei, ist auf den Grundgedanken des § 19 Abs 6 StVO Bedacht zu nehmen, dass entsprechend den Erfordernissen des Verkehrs der …
RS0074381
Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang, wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.
RS0027230
Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen – Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Personenkraftwagen verletzt, dessen Lenker zu weit links fährt.
RS0074972
Es kann nicht entscheidend sein, ob ein Verkehrsteilnehmer durch Anhalten auf seinen Vorrang verzichten wollte. Vielmehr ist es eine logische Folge des Vertrauensgrundsatzes, dass man von demjenigen Lenker, zu dessen Gunsten der Vorrang des Anhaltenden erloschen sein soll, nicht eine …
RS0074454
Der Wartepflichtige ist verhalten, sein Fahrmanöver in Rechnung zu stellen und es mit den konkreten Gegebenheiten zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob er den Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang durch das beabsichtigte Fahrmanöver behindern müsste.
RS0074567
Beim Einbiegen nach links in eine Vorrangstraße muss sich der Fahrzeuglenker, wenn er nach links nur eine beschränkte Sicht hat, zunächst unter ständiger Beobachtung der Verkehrslage auf der den Vorrang genießenden Straße schrittweise vortasten, bis er mit der eindeutigen Erkennbarkeit …