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RECHTSPRECHUNG


RS0027230


Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen – Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Personenkraftwagen verletzt, dessen Lenker zu weit links fährt.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Personenkraftwagen - Lenker, dessen angehaltenes Kraftfahrzeug leicht ins Rollen kommt, wodurch er den Vorrang eines anderen Personenkraftwagen verletzt, dessen Lenker zu weit links fährt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob93/68

Schlagworte:

Entscheidung:
24.10.1968

Norm:
ABGB §1304 BIIb
StVO §7 Abs1 IIa
StVO §19 Abs5

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 93/68 2 Ob 93/68 Entscheidungstext OGH 24.10.1968 2 Ob 93/68