zurück
WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 68/69 2 Ob 68/69 Entscheidungstext OGH 17.04.1969 2 Ob 68/69
2 Ob 264/82 2 Ob 264/82 Entscheidungstext OGH 01.02.1983 2 Ob 264/82 nur: Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer den Vorrang . (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0074381
Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang, wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.
- Rechtssatz:
Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang , wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob68/69; 2Ob264/82
- Schlagworte:
- Vorrangverletzung
- Entscheidung:
- 17.04.1969
- Norm:
- StVO 1960 §19 Abs4 BIVc
StVO 1960 §50 Z5 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 68/69 2 Ob 68/69 Entscheidungstext OGH 17.04.1969 2 Ob 68/69
2 Ob 264/82 2 Ob 264/82 Entscheidungstext OGH 01.02.1983 2 Ob 264/82 nur: Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer den Vorrang . (T1)