Schlagwort: Dunkelheitsunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0075462


Wozu ein Handkarren sonst verwendet wird, ist unerheblich; in der Dunkelheit auf der Fahrbahn geschoben, muss er, wenn es seine Ausmaße verlangen, jedenfalls beleuchtet sein.

19.09.1957
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RS0075401 [T1]


Der Beginn der Dämmerung ist nicht dem Sonnenuntergang gleichzusetzen, da eine gewisse Zeit nach Sonnenuntergang noch ausreichende Sichtverhältnisse bestehen.

22.03.1957
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RS0073505


Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet …

08.11.1971
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RS0075364


Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO 1960, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung …

19.02.1970
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RS0073556


Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

12.06.1969
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RS0075088


Auch ein Einsatzfahrzeug muss bei Dunkelheit dann, wenn nicht geeignete Vorkehrungen zur Ausschaltung der entsprechenden Gefahren getroffen werden, vorschriftsmäßig beleuchtet werden (so schon ZVR 1965/139).

22.05.1969
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RS0074812


Schadensteilung 2:1 zugunsten eines mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der mit einem entgegenkommenden unbeleuchteten Traktor zusammenstößt.

06.06.1968
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RS0073946


Der Kraftfahrer kann nicht darauf vertrauen, dass sich nur Personen in auch bei Dunkelheit gut erkennbarer Kleidung auf der Straße befinden. Bei Dunkelheit muss auch mit schwer wahrnehmbaren Hindernissen, etwa dunkel gekleideten Personen, gerechnet werden (vgl auch T1 des RS).

18.02.1971
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RS0073675


Die Einhaltung eines gewissen Sicherheitsabstandes bei Dunkelheit und selbst bei Gegenverkehr ist auch nach § 7 Abs 2 StVO noch als zulässig anzusehen.

14.03.1974
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RS0075570


Einem Fußgänger, der bei Dunkelheit und Regen an seinem linken Fahrbahnrand geht, kann grundsätzlich kein Vorwurf gemacht werden, wenn seine Gehlinie um zwanzig bis dreißig Zentimeter von jener abweicht, die sich rechnungsmäßig bei Einhaltung des genauen Fahrbahnrandes ergibt.

13.05.1969
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RS0116983


Eine Beleuchtung darf unterbleiben, wenn das Fahrzeug stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen. Die Beleuchtung eines am Rande der Fahrbahn abgestellten Fahrzeuges darf nur dann abgeschaltet werden, wenn es …

24.10.2002
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RS0027372


Verschuldensteilung 70 : 30 zu Lasten eines Kraftfahrzeuglenkers, der bei Dunkelheit infolge Außerachtlassung der nötigen Vorsicht und infolge Alkoholisierung einen in überhöhtem Abstand vom rechten Fahrbahnrand trotz Benutzbarkeit des linken Randes gehenden Fußgänger übersieht und ihn mit unverminderter Geschwindigkeit von …

20.09.1968
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