Schlagwort: Dunkelheitsunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0075462
Wozu ein Handkarren sonst verwendet wird, ist unerheblich; in der Dunkelheit auf der Fahrbahn geschoben, muss er, wenn es seine Ausmaße verlangen, jedenfalls beleuchtet sein.
RS0075401 [T1]
Der Beginn der Dämmerung ist nicht dem Sonnenuntergang gleichzusetzen, da eine gewisse Zeit nach Sonnenuntergang noch ausreichende Sichtverhältnisse bestehen.
RS0075365
Es gehört zum Wissen eines Kraftfahrers, dass durch die Autobeleuchtung die Batterie des stehenden Fahrzeuges, insbesondere in der kälteren Jahreszeit, nach wenigen Stunden entladen sein kann.
RS0065692
Aus § 60 Abs 3 StVO und § 99 KFG 1967 ergibt sich als Zweck der Fahrzeugbeleuchtung auch, das Fahrzeug anderen Straßenbenützern erkennbar zu machen und das richtige Abschätzen seiner Breite zu ermöglichen. Eine Verpflichtung zur Einschaltung der Fahrzeugbeleuchtung wird …
RS0075414
Ein Fahrzeug darf bei Dunkelheit nicht so aufgestellt werden, dass weißes Licht entgegen der normalen Fahrtrichtung (§ 7 StVO 1960) leuchtet, weil dies die Lenker nachkommender Fahrzeuge leicht irreführen kann.
RS0073505
Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet …
RS0075364
Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO 1960, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung …
RS0073556
Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.
RS0075088
Auch ein Einsatzfahrzeug muss bei Dunkelheit dann, wenn nicht geeignete Vorkehrungen zur Ausschaltung der entsprechenden Gefahren getroffen werden, vorschriftsmäßig beleuchtet werden (so schon ZVR 1965/139).
RS0074812
Schadensteilung 2:1 zugunsten eines mit überhöhter Geschwindigkeit bei Dunkelheit fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der mit einem entgegenkommenden unbeleuchteten Traktor zusammenstößt.
RS0073946
Der Kraftfahrer kann nicht darauf vertrauen, dass sich nur Personen in auch bei Dunkelheit gut erkennbarer Kleidung auf der Straße befinden. Bei Dunkelheit muss auch mit schwer wahrnehmbaren Hindernissen, etwa dunkel gekleideten Personen, gerechnet werden (vgl auch T1 des RS).
RS0073675
Die Einhaltung eines gewissen Sicherheitsabstandes bei Dunkelheit und selbst bei Gegenverkehr ist auch nach § 7 Abs 2 StVO noch als zulässig anzusehen.