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RECHTSPRECHUNG


RS0073505


Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.


Rechtssatz:

Den auf einer Tankstellenausfahrt bei Dunkelheit zunächst das Vorbeifahren mehrerer beleuchteter Fahrzeuge (Kolonne nach Öffnen des Bahnschrankens) abwartenden Personenkraftwagenfahrer trifft kein strafrechtliches Verschulden, wenn er nach dem letzten beleuchteten Fahrzeug sein Auto in Bewegung setzt und hiebei mit einem unbeleuchtet den übrigen Fahrzeugen folgenden Moped auf der Straße zusammenstößt.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
11Os221/71 (11Os222/71)

Schlagworte:

Entscheidung:
08.11.1971

Norm:
StVO §3 B4a
StVO §60 Abs3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


11 Os 221/71 11 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 08.11.1971 11 Os 221/71