Schlagwort: Merkantiler Minderwert FILTER AUFHEBEN
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RS0030400
Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird.
RS0031205
Die merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der zusätzlich zu den Kosten der Reparatur des Fahrzeuges, ersetzt werden muss. Ein Vorschaden schließt den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht aus.
RS0030366
Bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist vom Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt des Unfalles und dem Wert im repariertem Zustand nach dem Unfall auszugehen.
RS0031166
Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel – außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden – auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen. Dies gilt sowohl für PKW als auch für LKW.
RS0030388
Schadenersatz für merkantilen Minderwert ist auch bei Beschädigung von für spezielle Zwecke eingerichteten Kraftfahrzeugen zu leisten. Diese Überlegungen können im Lichte der Entscheidung 2 Ob 200/17a des Obersten Gerichtshofes auch auf Oldtimer (z.b. auch Zugmaschinen/Traktoren) angewendet werden. Deren Wert wird …
RS0030369
Der Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den reparierten Wagen weiter benützt oder ihn verkauft.
RS0030378
Der merkantile Minderwert ist nach objektiven Gesichtspunkten ohne Rücksicht darauf festzusetzen, ob das Fahrzeug in absehbarer Zeit verkauft wird.
RS0040522
Der merkantile Minderwert stellt keine exakt zu errechnende ziffernmäßige Größe dar; er ist nach § 273 ZPO, das heißt nach richterlichem Ermessen, festzusetzen.