Schlagwort: Merkantiler Minderwert FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0030378


Der merkantile Minderwert ist nach objektiven Gesichtspunkten ohne Rücksicht darauf festzusetzen, ob das Fahrzeug in absehbarer Zeit verkauft wird.

01.07.1959
WEITER LESEN

RS0040522


Der merkantile Minderwert stellt keine exakt zu errechnende ziffernmäßige Größe dar; er ist nach § 273 ZPO, das heißt nach richterlichem Ermessen, festzusetzen.

29.04.1966
WEITER LESEN

RS0030400


Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird.

02.09.1982
WEITER LESEN

RS0031205


Die merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der zusätzlich zu den Kosten der Reparatur des Fahrzeuges, ersetzt werden muss. Ein Vorschaden schließt den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht aus.

28.11.1972
WEITER LESEN

RS0030366


Bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist vom Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt des Unfalles und dem Wert im repariertem Zustand nach dem Unfall auszugehen.

13.04.1972
WEITER LESEN

RS0031166


Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel – außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden – auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen. Dies gilt sowohl für PKW als auch für LKW.

13.04.1972
WEITER LESEN

RS0030388


Schadenersatz für merkantilen Minderwert ist auch bei Beschädigung von für spezielle Zwecke eingerichteten Kraftfahrzeugen zu leisten. Diese Überlegungen können im Lichte der Entscheidung 2 Ob 200/17a des Obersten Gerichtshofes auch auf Oldtimer (z.b. auch Zugmaschinen/Traktoren) angewendet werden. Deren Wert wird …

29.04.1966
WEITER LESEN

RS0030369


Der Anspruch auf merkantile Wertminderung besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den reparierten Wagen weiter benützt oder ihn verkauft.

11.11.1960
WEITER LESEN