Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird.
Die merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der zusätzlich zu den Kosten der Reparatur des Fahrzeuges, ersetzt werden muss. Ein Vorschaden schließt den Zuspruch einer merkantilen…
Bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist vom Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt des Unfalles und dem Wert im repariertem Zustand nach…
Eine merkantile Wertminderung ist in der Regel - außer bei Vorliegen ganz geringfügiger harmloser Schäden - auch bei einwandfreier Reparatur des Kraftfahrzeuges anzunehmen. Dies gilt…
Schadenersatz für merkantilen Minderwert ist auch bei Beschädigung von für spezielle Zwecke eingerichteten Kraftfahrzeugen zu leisten. Diese Überlegungen können im Lichte der Entscheidung 2 Ob…
Der merkantile Minderwert stellt keine exakt zu errechnende ziffernmäßige Größe dar; er ist nach § 273 ZPO, das heißt nach richterlichem Ermessen, festzusetzen.