Wenn keine Detailvereinbarung besteht, hat der Unternehmer das Werk so auszuführen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht und für Werke solcher Art üblich…
Der Unternehmer hat das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind.