Schlagwort: Unbehebbarer Mangel FILTER AUFHEBEN
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Einträge:
RS0024314
Ein Mangel ist unbehebbar, wenn er nur durch eine Neuanfertigung der Sache beseitigt werden kann.
06.06.1956
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RS0018721
Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags.
29.11.1938
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RS0018740
Ist ein Mangel nur auf Grund einer vollständigen „Umkonstruktion“ zu beheben, dann liegt ein unbehebbarer Mangel vor. Das ist dann der Fall, wenn ein zusätzliches Gerät bzw Änderungen oder Sachzusätze nötig sind, die die Sache zu einer anderen machen.
26.10.1955
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