Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf…
Ist ein Mangel nur auf Grund einer vollständigen "Umkonstruktion" zu beheben, dann liegt ein unbehebbarer Mangel vor. Das ist dann der Fall, wenn ein zusätzliches…