Schlagwort: Verkehrssicherungspflicht FILTER AUFHEBEN

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RS0128699


Der Verkehrssicherungspflichtige kann seinen Sorgfaltspflichten auch dadurch nachkommen, dass er eine andere geeignete Person ‑ sei es einen Gehilfen oder einen eigenverantwortlich Handelnden ‑ mit der Durchführung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen betraut.

29.11.2012
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RS0023719


Verkehrssicherungspflichten treffen nicht nur denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft, sondern auch denjenigen, der eine Gefahrenquelle in seiner Sphäre bestehen lässt.

15.04.1993
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RS0023938


Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht entspringt dem Deliktsrecht, so dass eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für Besorgungsgehilfen nur nach § 1315 ABGB eintritt.

24.04.1991
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