Schlagwort: Fußgängerunfall FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0075652


Bei Straßen mit allgemein starkem Verkehr müssen Fußgänger auch knappe Überquerungsmöglichkeiten wahrnehmen (so schon 2 Ob 129, 130/66).

06.02.1969
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RS0027347


Kein Mitverschulden eines Fußgängers, der, durch einen Begleiter gedeckt, einen Fußgängerübergang auf einer Kreuzung benützt und auf eine von einem Personenkraftwagen drohende Gefahr 1,2 Sekunden lang eine mögliche Reaktion unterlässt.

30.11.1967
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RS0027358


Kein Mitverschulden eines Verkehrsteilnehmers, der unter Leitung eines Gendarmeriebeamten mithilft, ein Hindernis aus der Fahrbahn zu entfernen, und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker nicht auf Sicht fährt.

28.04.1967
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RS0075666


Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, eine Fahrbahn in Teilstrecken zu überqueren.

18.01.1966
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RS0075648


Anhalten in der Fahrbahnmitte ist geboten und zulässig, wenn es der flutende Verkehr verlangt.

11.05.1964
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RS0075671


Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist.

12.12.1963
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RS0073914


Ein Kraftfahrer kann nicht auf das vorschriftsmäßige Verhalten eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers vertrauen, wenn er diesen Fußgänger trotz Sichtweite von 50 Meter mangels gebotener Aufmerksamkeit erst auf eine Entfernung von 30 Meter wahrnimmt.

04.09.1962
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RS0027751


§ 76 Abs 6 StVO verbietet Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn im Ortsgebiet an anderen Stellen als auf Schutzwegen und an Kreuzungen nur dann, wenn die Verkehrslage ein sicheres Überqueren der Fahrbahn an dieser Stelle nicht zulässt. Ein Mitverschulden am …

26.01.1977
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RS0075656


Jeder Fußgänger muss vor dem Überqueren der Fahrbahn sorgfältig prüfen, ob er die Fahrbahn noch vor dem Herankommen von Kraftfahrzeugen mit Sicherheit überschreiten kann. Bei Erreichen der Straßenmitte muss er sich ebenfalls vergewissern, ob sich nicht von seiner rechten Seite …

14.01.1960
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RS0075633


„Unmittelbar“ im Sinne des § 76 Abs 4 StVO kann nur bedeuten: der Fußgänger betritt so knapp vor dem herannahenden Fahrzeug den Schutzweg, dass einem vorschriftsmäßig und aufmerksam fahrenden Lenker ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich ist.

24.06.1976
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RS0027794


Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeuglenker, dem die Einhaltung einer relativ und absolut überhöhten Geschwindigkeit und eine um ein geringes verspätete Abwehraktion zur Last fällt, und einem Fußgänger, der eine stark frequentierte Fahrbahn nahezu im Laufschritt übersetzt, ohne auf …

03.06.1959
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RS0075674


Fußgänger, der hinter einem Autobus hervortritt, darf im Ortsgebiet die Fahrbahn nicht überqueren, wenn sich ein Personenkraftwagen mit fünfzig km/h bereits auf dreißig Meter angenähert hat, weil die Veranlassung zur Vollbremsung verbotene Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist.

12.11.1974
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