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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 220/77 2 Ob 220/77 Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 220/77 Veröff: ZVR 1978/284 S 343
RECHTSPRECHUNG
RS0026922
Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp am Gehsteig vorbeiführen) gestreift und niedergestoßen wurde.
- Rechtssatz:
Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp am Gehsteig vorbeiführen) gestreift und niedergestoßen wurde.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob220/77
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 25.11.1977
- Norm:
- ABGB §1304 BVIc
StVO §76 Abs1 IV
StVO §76a Abs1
StVO §76a Abs7 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 220/77 2 Ob 220/77 Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 220/77 Veröff: ZVR 1978/284 S 343