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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 207/74 8 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 207/74 Veröff: ZVR 1975/156 S 232
RECHTSPRECHUNG
RS0075674
Fußgänger, der hinter einem Autobus hervortritt, darf im Ortsgebiet die Fahrbahn nicht überqueren, wenn sich ein Personenkraftwagen mit fünfzig km/h bereits auf dreißig Meter angenähert hat, weil die Veranlassung zur Vollbremsung verbotene Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist.
- Rechtssatz:
Fußgänger, der hinter einem Autobus hervortritt, darf im Ortsgebiet die Fahrbahn nicht überqueren, wenn sich ein Personenkraftwagen mit fünfzig km/h bereits auf dreißig Meter angenähert hat, weil die Veranlassung zur Vollbremsung verbotene Behinderung des Fahrzeugverkehrs ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob207/74
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 12.11.1974
- Norm:
- StVO §76 Abs5 litd III
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
8 Ob 207/74 8 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 207/74 Veröff: ZVR 1975/156 S 232