Schlagwort: Eisenbahnunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0058891
Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.
RS0058260
Die durch einen Fremdkörper verursachte Entgleisung eines Zuges bedeutet ein Versagen der Verrichtungen der Eisenbahn (vgl BGH NJW 1963,1831).
RS0131438
Bei der Abwägung nach § 11 Abs 1 EKHG ist ein bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwirklichter Zurechnungsgrund dem als Mitbetriebsunternehmer solidarisch haftenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen.
RS0058158
Ein Unfall auf einer Probefahrt ereignet sich beim Betrieb der Eisenbahn.
RS0058986
Es kann nicht als ein die Haftung der Eisenbahn begründender Umstand gewertet werden, dass die Kreuzung so angelegt wurde, dass die Sicht von der Straße aus auf von hinten herankommende Züge unter bestimmten Voraussetzungen nicht günstig ist.
RS0059147
Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost – Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.
RS0029783
Haftung der Eisenbahn für Unterlassung der Schneesäuberung in einer Haltestelle ohne Fahrkartenausgabe.
RS0029850
Die Ankündigung der Einfahrt des D – Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.
RS0029840
Haftung der Eisenbahn für Unfall eines Fahrgastes (Knöchelbruch beim Aussteigen, da der Bahnsteig trotz Vereisung nicht bestreut war).
RS0058013
Haftung der Eisenbahn für Schäden, der durch Funkenflug auf einem benachbarten Grundstück entsteht.
RS0058486
Beim Übersetzen schienengleicher Bahnübergänge hat jedermann erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht in Ansehung einer allfälligen Zugsannäherung anzuwenden. Der Umstand, dass eine Lichtzeichenanlage einer Eisenbahnkreuzung kein Lichtzeichen gibt, bedeutet nicht freie Fahrt für kreuzende Fahrzeuge. Die Fahrzeuglenker haben sich unter Einhaltung …
RS0058063
Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.