Schlagwort: Eisenbahnunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0058891
Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.
RS0059072
Beim Unfall eines Deliktsunfähigen stellt ein Verhalten des Verunglückten, das bei einer anderen Person als schuldhaft zu bezeichnen wäre, einen für die Bahn unabwendbaren Zufall dar, hingegen ein schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsperson des Verunglückten eine unabwendbare Handlung einer dritten Person. …
RS0058156
Ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn liegt dann vor, wenn ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder mit Betriebseinrichtungen besteht. Ein Unfall erfolgt dann beim Betrieb, wenn sich dabei die spezifischen Gefahren der Eisenbahn verwirklicht haben. …
RS0026904
Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.
RS0058503
Haftung der Eisenbahn für einen an einer Baustelle von der Baufirma eingestellten und von der Eisenbahn eingeschulten Schrankenwärter.
RS0027761
Die Schadensaufteilung hat bei der Schadensausgleichung im Verhältnis 4 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenlenkers zu erfolgen, wenn der Personenkraftlenker mit seinem Fahrzeug wegen Schneelage auf einem unbeschränkten Eisenbahnübergang stecken bleibt und dadurch die primäre Unfallsursache setzt, wogegen ein Triebwagenzug …
RS0058132
Unfälle, de sich aus dem Einsatz der Betriebskraft elektrischen Starkstroms beim Verschub von Zügen mittels elektrischer Lokomotiven ereignen, sind als solche beim Betrieb einer Eisenbahn im Sinne des § 1 EKHG zu beurteilen.
RS0058670
Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.
RS0058260
Die durch einen Fremdkörper verursachte Entgleisung eines Zuges bedeutet ein Versagen der Verrichtungen der Eisenbahn (vgl BGH NJW 1963,1831).
RS0131438
Bei der Abwägung nach § 11 Abs 1 EKHG ist ein bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwirklichter Zurechnungsgrund dem als Mitbetriebsunternehmer solidarisch haftenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen.
RS0058158
Ein Unfall auf einer Probefahrt ereignet sich beim Betrieb der Eisenbahn.
RS0058986
Es kann nicht als ein die Haftung der Eisenbahn begründender Umstand gewertet werden, dass die Kreuzung so angelegt wurde, dass die Sicht von der Straße aus auf von hinten herankommende Züge unter bestimmten Voraussetzungen nicht günstig ist.