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RECHTSPRECHUNG


RS0026904


Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.


Rechtssatz:

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob240/81 (2Ob241/81)

Schlagworte:

Entscheidung:
23.02.1982

Norm:
ABGB §1304 BVIIa
EisbG §44 Abs3
EKHG §9 G
EKHG §11

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 240/81 2 Ob 240/81 Entscheidungstext OGH 23.02.1982 2 Ob 240/81 Veröff: ZVR 1983/39 S 51