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RECHTSPRECHUNG


RS0058158


Ein Unfall auf einer Probefahrt ereignet sich beim Betrieb der Eisenbahn.


Rechtssatz:

Ein Unfall auf einer Probefahrt ereignet sich beim Betrieb der Eisenbahn .

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob140/70

Schlagworte:

Entscheidung:
15.04.1970

Norm:
EKHG §1 IIB

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 140/70 2 Ob 140/70 Entscheidungstext OGH 15.04.1970 2 Ob 140/70