Schlagwort: Motorradunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0073631


Nicht der Abstand der Fahrlinie (Fahrspur der Räder), sondern jener des Endes der rechten Lenkstange ist für die Berechnung der zulässigen Entfernung vom rechten Fahrbahnrand entscheidend, da auch bei einem zweispurigen Kraftfahrzeug der Abstand von der Fahrzeugbegrenzung und nicht von …

17.12.1965
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RS0073997


Für die Frage, welcher Sicherheitsabstand auch in den Fällen, in denen am rechten Fahrbahnrand zu fahren ist, zugebilligt werden muss, sind ausschließlich die Gegebenheiten vor Ort maßgeblich. Geringe Fahrerfahrung muss ebenso außer Betracht bleiben wie Erschwernisse auf Grund der Bauart …

22.04.1965
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RS0026902


Mitverschulden 3 : 1, wenn Autofahrer nach links in eine Seitengasse einbiegt und dabei mit einem entgegenkommenden zu schnell fahrenden Motorrad zusammenstößt.

08.01.1958
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RS0023292 [T9]


Kein Mitverschulden wegen unrichtiger Abwehrhandlung, wenn der Motorradfahrer, der annehmen konnte, der den Vorrang Verletzende werde die Fahrbahn rechtzeitig wieder freigeben, ein sowohl riskantes Ausweichmanöver als auch eine für einspurige Fahrzeuge gefährliche Notbremsung unterlässt.

11.10.1973
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RS0026916


Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.

26.02.1970
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RS0073670 [T13]


Eine Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht besteht für einen 1,84 m breiten VW-Bus auf einer zunächst 3,4 m und zuletzt 4 m breiten Straße bei entgegenkommendem 0,8 m breiten Motorrad.

20.11.1969
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RS0073348


Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber …

13.11.1969
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RS0059083


Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …

03.06.1969
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RS0026775 [T36]


Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.

21.01.1969
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RS0126191


Auch durch ein erlaubtes Vorfahren gemäß § 12 Abs 5 StVO wird das Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz, dass der Vorrang nicht durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften verloren geht, gilt …

08.07.2010
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RS0027054


Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.

24.10.1968
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RS0111574


Auch für Motorradlenker gilt § 18 Abs 1 StVO uneingeschränkt (Bestimmung über das Hintereinanderfahren).

28.01.1999
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