Schlagwort: Motorradunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0073631
Nicht der Abstand der Fahrlinie (Fahrspur der Räder), sondern jener des Endes der rechten Lenkstange ist für die Berechnung der zulässigen Entfernung vom rechten Fahrbahnrand entscheidend, da auch bei einem zweispurigen Kraftfahrzeug der Abstand von der Fahrzeugbegrenzung und nicht von …
RS0073997
Für die Frage, welcher Sicherheitsabstand auch in den Fällen, in denen am rechten Fahrbahnrand zu fahren ist, zugebilligt werden muss, sind ausschließlich die Gegebenheiten vor Ort maßgeblich. Geringe Fahrerfahrung muss ebenso außer Betracht bleiben wie Erschwernisse auf Grund der Bauart …
RS0026902
Mitverschulden 3 : 1, wenn Autofahrer nach links in eine Seitengasse einbiegt und dabei mit einem entgegenkommenden zu schnell fahrenden Motorrad zusammenstößt.
RS0059083
Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …
RS0026775 [T36]
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.
RS0126191
Auch durch ein erlaubtes Vorfahren gemäß § 12 Abs 5 StVO wird das Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz, dass der Vorrang nicht durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften verloren geht, gilt …
RS0027054
Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.
RS0111574
Auch für Motorradlenker gilt § 18 Abs 1 StVO uneingeschränkt (Bestimmung über das Hintereinanderfahren).
RS0027115
Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.
RS0027069 [T1]
Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem unzulässigerweise den Fahrradstreifen befahrenden Motorradfahrer und einem entgegenkommenden, links abbiegenden und den Vorrang des Motorradfahrers verletzenden Pkw-Lenker.
RS0074812 [T2]
Verschuldensteilung 1 : 2 zu Gunsten eines Motorradlenkers (gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmen), der obwohl eine Ölspur in einer Lawinengalerie für ihn erkennbar war, ihr nicht ausgewichen ist beziehungsweise seine Fahrgeschwindigkeit nicht herabgesetzt hat.
RS0027069 [T2]
Gleichteiliges Verschulden im Falle einer Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der eine Kreuzung – aus dem Rechtsabbiegestreifen – in gerader Richtung überfuhr, und einem entgegenkommenden PKW, der nach links abbog, ohne auf den entgegenkommenden Geradeausverkehr zu achten.