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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 30/70 2 Ob 30/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 2 Ob 30/70
RECHTSPRECHUNG
RS0026916
Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.
- Rechtssatz:
Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob30/70
- Schlagworte:
- Motorradunfall
- Entscheidung:
- 26.02.1970
- Norm:
- ABGB §1304 BIIc
StVO §15 Abs2 lita - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 30/70 2 Ob 30/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 2 Ob 30/70