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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 307/69 2 Ob 307/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 307/69
RECHTSPRECHUNG
RS0073348
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht erkennbar sind.
- Rechtssatz:
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht erkennbar sind.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob307/69
- Schlagworte:
- Motorradunfall
- Entscheidung:
- 13.11.1969
- Norm:
- StVO §3 B1h
StVO §19 Abs7
StVO §20 Abs1 IB
StVO §20 Abs1 IC. StVO §20 Abs2 II - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 307/69 2 Ob 307/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 307/69