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RECHTSPRECHUNG


RS0073348


Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht erkennbar sind.


Rechtssatz:

Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber noch nicht erkennbar sind.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob307/69

Schlagworte:

Entscheidung:
13.11.1969

Norm:
StVO §3 B1h
StVO §19 Abs7
StVO §20 Abs1 IB
StVO §20 Abs1 IC. StVO §20 Abs2 II

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 307/69 2 Ob 307/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 307/69