Schlagwort: Werkvertrag FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0034319


Ist in einem Werkvertrag im Vorhinein kein festes Entgelt vereinbart, so beginnt die Verjährungsfrist nicht mit der Vollendung des Werkes, sondern erst mit der Zumittlung der Rechnung an den Besteller.

24.03.1965
WEITER LESEN

RS0021657


Für die Abgrenzung von Kaufvertrag und Werkvertrag kommt es nicht darauf an, ob eine vertretbare oder unvertretbare Sache zu liefern ist, sondern ob die zu liefernde Sache nach besonderen Wünschen des Bestellers über Maße, Ausstattung usw hergestellt werden soll.

27.06.1951
WEITER LESEN

RS0021724


Entgeltlichkeit des Werkvertrags: Der Werkvertrag ist notwendig entgeltlich.

07.02.1978
WEITER LESEN

RS0021945


Maßgeblichkeit der Endsumme beim Kostenvoranschlag: Bei der Anzeigepflicht bei Überschreiten des Kostenvoranschlags kommt es weniger auf die Überschreitung in einzelnen Posten als auf die Überschreitung der Endsumme an.

29.10.1963
WEITER LESEN

RS0014171


Überschreiten des Kostenvoranschlags: Erweist sich, um das ursprünglich vereinbarte Werk herstellen zu können, ein gegenüber dem Kostenvoranschlag zusätzlicher oder andersartiger Aufwand an Arbeit und Material als unvermeidlich, der zu einer beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages führen muss, dann genügt das Einverständnis …

13.01.1981
WEITER LESEN

RS0022153


Önormen als Sorgfaltsmaßstab: Regelwerke wie ÖNormen stellen eine Zusammenfassung üblicher Sorgfalts­anforderungen an den Werkunternehmer dar.

06.09.1988
WEITER LESEN

RS0038600


Deutsche Industrienormen: Bei Fehlen von ÖNormen können auch im Fachhandel bekannte Deutsche Industrienormen Anhaltspunkte für den – zumindest konkludent zustandegekommenen – Inhalt von Vertragsvereinbarungen bilden.

30.08.1973
WEITER LESEN

RS0038622


Rechtsnatur von Önormen: ÖNormen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie – konkludent – zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden. Sie können nicht als Gesetz im Sinne des § 1311 ABGB angesehen …

16.02.1972
WEITER LESEN

RS0062077


Geltungsgrund von Önormen: ÖNormen können entweder durch Parteienvereinbarung oder dadurch Vertragsinhalt werden, daß sie gemäß § 4 Abs 6 NormenG durch Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt werden. Fehlt es daran, kommt eine Anwendung von ÖNormen nur unter dem Titel eines stillschweigend …

07.02.1978
WEITER LESEN

RS0025771


Kein Anspruch des Unternehmers auf Werkausführung: Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werkes, ein Recht auf Beschäftigung steht ihm nicht zu. Der Bestellter kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und Vollendung des …

26.10.1955
WEITER LESEN

RS0021809


Kein Anspruch des Unternehmers auf Werkausführung: Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Ausführung oder Vollendung des Werkes, ein Recht auf Beschäftigung steht ihm nicht zu. Der Bestellter kann vielmehr nach seinem Belieben die Inangriffnahme oder die Fortsetzung und Vollendung des …

07.04.1976
WEITER LESEN

RS0018234


Nach Übernahme kein Rücktritt mehr, sondern Gewährleistung: Nach Übergabe und erfolgter Annahme der Leistung können keine Ansprüche nach § 918 ABGB (Anm.: Rücktritt vom Vertrag), sondern allenfalls Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

04.03.1953
WEITER LESEN