Die Anspruchsgrundlage des Mangelfolgeschaden sind die allgemeinen Bestimmungen der §§ 1295 ff ABGB über den Schadenersatz. Der Ersatz des Mangelfolgeschadens setzt daher ein rechtswidriges, schuldhaftes…
Ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Mangelfolgeschadens der Kausalzusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung des Schuldners erwiesen oder weist die Sachlage typisch auf dessen…