Anders als bei einer einstweiligen Verfügung, wo bloße Bescheinigung genügt, können im ordentlichen Zivilprozess Feststellungen aufgrund von Privatgutachten nur mit Zustimmung des Gegners getroffen werden.
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Im Verfahren außer Streitsachen (Außerstreitverfahren), wo der Untersuchungsgrundsatz gilt, kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des Sachverhaltes geeignet und zweckdienlich ist. Es…
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Es ist unzulässig, bei der Bekämpfung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens auszuführen, der Inhalt eines Privatgutachtens werde zum Inhalt der Berufung gemacht und die Begründung sei den…
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Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter generell gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten eines vom Gericht zur…
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