Schlagwort: Privatgutachten FILTER AUFHEBEN

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RS0040592


Das Gericht ist nicht verpflichtet, allfällige Widersprüche zwischen einem Privatgutachten, auch wenn dieser Gutachter gerichtlich beeidet ist, und dem Gutachten des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen aufzuklären. Es kann sich vielmehr ohne weitere Erhebungen dem ihm als verlässlich erscheinenden Gutachten anschließen.

06.06.1968
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RS0040363


Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden. Anders als im Sicherungsverfahren (bei einstweiligen Verfügungen), wo bloße Bescheinigung genügt, können im Zivilprozess Feststellungen aufgrund von Privatgutachten nur mit Zustimmung des Gegners getroffen werden.

22.04.1970
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