Schlagwort: Marktpreis FILTER AUFHEBEN
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RS0020118
Der Marktpreis ist der Durchschnittspreis, der sich unabhängig von besonderen zufälligen Umständen der Preisbildung aus der Vergleichung einer größeren Anzahl an diesem Ort zur maßgebenden Zeit geschlossener Kaufverträge über Waren der gleichen Beschaffenheit ergibt. Selbstverständliche Voraussetzung der Feststellung eines „Marktpreises“ …
RS0018871
Bei der Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) ist das Missverhältnis des Werts zum Kaufpreis nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes entscheidend. Der Marktwert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
RS0030267
Schadenersatz ist auf Basis jenes Werts zu leisten, den die beschädigte Sache im Zeitpunkt der Beschädigung hatte. Steigt der Marktpreis nach der Beschädigung, so ist dies für die Berechnung des Schadens ohne Bedeutung.
RS0019952
Beim Kaufvertrag genügt die objektive Bestimmbarkeit von Ware und Preis unter Zugrundelegung des Marktpreises, Ladenpreises oder kundenüblichen Preises.