Schlagwort: Sicherstellung FILTER AUFHEBEN
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RS0018098
Haftrücklass sichert Gewährleistungsansprüche: Der Haftrücklass sichert nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Gewahrleistungsansprüche und somit auch den Anspruch des Bestellers auf Verbesserung eines mangelhaften Werks.
RS0018556
Haftrücklass kann Leistungsverweigerungsrecht beschränken: Das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers bis zu einer Verbesserung des mangelhaften Werkes ist dispositiv. Die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe kann das Recht der Leistungsverweigerung auf den vereinbarten Betrag beschränkten.
RS0016990
Wirksamkeit einer Bankgarantie: Wenn die Wirksamkeit einer Bankgarantie von dem Eingang des „einbehaltenen Deckungsrücklasses“ auf einem bestimmten Konto abhängig gemacht wird, dann ist diese Bedingung erfüllt, wenn der tatsächlich einbehaltene Deckungsrücklass und nicht der höhere Rücklass einlangt, den der Begünstigte …
RS0018130
Beschränktes Leistungsverweigerungsrecht bei Haftrücklass: Bei einer Haftrücklassgarantie wird das volle Entgelt ausgezahlt und der Erwerber hat dennoch eine Sicherheit für später in der Gewährleistungsfrist entdeckte Mängel. Die Haftrücklassgarantie löst den Haftrücklass ab. Die Vereinbarung eines Haftrücklasses in bestimmter Höhe könnte …
RS0018128
Leistungsverweigerungsrecht auch bei Haftrücklass: Der Haftrücklass soll zunächst verborgene Mängel abdecken, damit die Endabrechnung nicht hinausgeschoben wird. Auf das Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers mangels Fälligkeit des Werklohns wegen Unterlassung einer Verbesserung des mangelhaften Werkes wird dadurch aber nicht verzichtet.
RS0020059
Kein Einwendungsverzicht bei Haftrücklass: Aus der Vereinbarung eines Haftrücklasses ist kein Verzicht auf den Einwand mangelnder Fälligkeit wegen mangelhafter Verbesserung abzuleiten.
RS0018096
Solidarischer Haftrücklass bei ARGE: Bei einem Auftrag an eine ARGE soll ein Haftrücklass oder eine Haftrücklassgarantie in der Regel die solidarische Leistungsverpflichtung aller ARGE-Partner absichern. Ein in Insolvenz geratener ARGE-Partner kann daher trotz Vertragsrücktritts nicht den Haftrücklass für die Insolvenzmasse …
RS0018099
Haftrücklass auch für Verbesserungsaufwand: Ein Haftrücklass oder eine Haftrücklassgarantie soll auch den Anspruch auf den notwendigen Verbesserungsaufwand decken, egal aus welchem Grund die Verbesserung durch den Unternehmer unterbleibt.
RS0018098 T2
Bezahlung des Haftrücklasses vor Fälligkeit: Wenn der Werkbesteller vom Haftrücklass nicht Gebrauch macht und den gesamten Werklohn vor Fälligkeit bezahlt, hat er kein Leistungsverweigerungsrecht mehr.
RS0018098 T1
Kein Einbehalt des Haftungsrücklasses: Wenn ein Werkbesteller einen Mangel durch einen Dritten beseitigen lässt und vom Werkunternehmer dafür das Deckungskapital begeht, kann er diesbezüglich den Haftungsrücklass nicht mehr einbehalten.
RS0064493 T7
Haftrücklass im Konkursfall: Wenn der Masseverwalter nach Konkurseröffnung eine Rücktrittserklärung abgibt, wird der Vertrag dadurch nicht aufgehoben. Es unterbleibt nur die weitere Erfüllung des Vertrags. Der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners wird in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt. Über einen Anspruch auf Zahlung des …
RS0021872 T1
Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers: Bis zur Behebung der Mängel darf der Besteller den gesamten aushaftenden Betrag und nicht bloß das hiefür erforderliche Deckungskapital zurückbehalten. Bei einer vergleichsweisen Einigung über eine Zahlung bei einem mängeldeckenden Haftrücklass besteht kein Zurückbehaltungsrecht.