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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 628/90 8 Ob 628/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1991 8 Ob 628/90 Veröff: ecolex 1991,315
RECHTSPRECHUNG
RS0020059
Kein Einwendungsverzicht bei Haftrücklass: Aus der Vereinbarung eines Haftrücklasses ist kein Verzicht auf den Einwand mangelnder Fälligkeit wegen mangelhafter Verbesserung abzuleiten.
- Rechtssatz:
Allein aus der Vereinbarung eines Haftrücklasses ist nicht abzuleiten, daß der Besteller auf den Einwand mangelnder Fälligkeit wegen geschuldeter mangelhafter Verbesserung des Werkes verzichtet.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob628/90
- Schlagworte:
- Sicherstellung
- Entscheidung:
- 31.01.1991
- Norm:
- ABGB §1052 A
ABGB §1170 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 628/90 8 Ob 628/90 Entscheidungstext OGH 31.01.1991 8 Ob 628/90 Veröff: ecolex 1991,315