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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 42/04s 8 Ob 42/04s Entscheidungstext OGH 27.05.2004 8 Ob 42/04s
5 Ob 193/10h 5 Ob 193/10h Entscheidungstext OGH 09.02.2011 5 Ob 193/10h Vgl auch
RECHTSPRECHUNG
RS0119103
Unterschied der Sicherungsmodelle nach BTVG: Das Sicherungsmodell nach § 8 BTVG sichert die Rückforderungsansprüche des Erwerbers. Das grundbücherliche Sicherstellungsmodell nach § 9 BTVG sichert das besondere Interesse des Erwerbers am Erwerb einer bestimmten Wohnung.
- Rechtssatz:
Bei dem Sicherungsmodell nach § 8 BTVG sind die Rückforderungsansprüche des Erwerbers gesichert, während beim grundbücherlichen Sicherstellungsmodell nach § 9 BTVG nicht der Rückforderungsanspruch des Erwerbers, sondern das besondere Interesse des Erwerbers an dem Erwerb einer bestimmten Wohnung gesichert ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob42/04s; 5Ob193/10h
- Schlagworte:
- Sicherstellung
- Entscheidung:
- 27.05.2004
- Norm:
- BTVG §8
BTVG §9 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 42/04s 8 Ob 42/04s Entscheidungstext OGH 27.05.2004 8 Ob 42/04s
5 Ob 193/10h 5 Ob 193/10h Entscheidungstext OGH 09.02.2011 5 Ob 193/10h Vgl auch