Schlagwort: Wiederbeschaffungswert FILTER AUFHEBEN

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RS0031865


Der Schadenersatz für ein abhanden gekommenes (gestohlenes) Fahrzeug oder Bestandteile hat sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht etwa nach dem Verkaufswert) auszurichten. Maßgeblich ist jener Betrag, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann.

06.02.1980
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RS0093866


Bei der strafrechtlichen Wertqualifikation ist der Wiederbeschaffungswert grundsätzlich auch bei Kunstwerken und Antiquitäten heranzuziehen.

24.06.1986
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RS0113651 [insb T1]


Der (für den Ersatz relevante) gemeine Wert im Sinn des § 934 ABGB lässt sich gemäß § 305 ABGB mit dem ordentlichen Preis gleichsetzen, also jenem Nutzen, den die Sache mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet. …

13.04.2000
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RS0022715


Im Rahmen des Schadenersatzes ist grundsätzlich der gemeine Wert der Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung zu ersetzen (Vgl auch OGH in 1 Ob 50/87). Intention dahinter ist, dass der Geschädigte die Sache ersetzen können soll. Von diesem Grundsatz wird freilich …

24.02.1971
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