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WEITERE INFORMATIONEN
10 Os 86/86 10 Os 86/86 Entscheidungstext OGH 24.06.1986 10 Os 86/86
RECHTSPRECHUNG
RS0093866
Bei der strafrechtlichen Wertqualifikation ist der Wiederbeschaffungswert grundsätzlich auch bei Kunstwerken und Antiquitäten heranzuziehen.
- Rechtssatz:
Auch bei "Sammlerstücken", Antiquitäten und Wertanlagen (hier: ein goldenes Damen-Uhrenarmband) ist vom Wiederbeschaffungswert (und nicht vom Verkaufswert) auszugehen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 10Os86/86
- Schlagworte:
- Wiederbeschaffungswert
- Entscheidung:
- 24.06.1986
- Norm:
- StGB §128 Abs1 Z4 D
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
10 Os 86/86 10 Os 86/86 Entscheidungstext OGH 24.06.1986 10 Os 86/86