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RS0127171
Nach dem ersten Satz des § 922 Abs 2 ABGB ist die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer (Käufer) aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers (Verkäufers) oder bestimmter dritter …
22.06.2011
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RS0127170
Nach dem ersten Satz des § 922 Abs 2 ABGB ist die Frage, ob die Sache dem Vertrag entspricht, auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer (Käufer) aufgrund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebers (Verkäufers) oder bestimmter dritter …
22.06.2011
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