Wer ein Fahrzeug in Kenntnis der Schwergängigkeit seiner Lenkung benützt, hat seine Fahrgeschwindigkeit dieser besonderen Eigenschaft seines Fahrzeuges entsprechend anzupassen.
Wer unter Missachtung der Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes in Kenntnis eines Defektes an seinem Fahrzeug mit diesem eine Fahrt antritt, muss diesem Umstand zumindest durch die…
Jeder Fahrzeuglenker darf sich einer Straßenkreuzung nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er sein Fahrzeug noch vor dem Erreichen der Mittellinie der Fahrbahn einer…
Ein Kraftfahrer, der durch ländliche Gegenden fährt, muss seine Fahrgeschwindigkeit stets so wählen, dass er jederzeit in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen bei Führung und…
Der Kraftfahrzeuglenker braucht bei der Wahl seiner Geschwindigkeit ein nicht wahrnehmbares vorschriftswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht in Rechnung zu stellen (ZVR 1970/174 ua).
Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand…
Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, dass unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muss,…
Ein offenkundig unvorsichtiges Verhalten eines Fußgängers verpflichtet den Kraftfahrer zur Verminderung seiner Fahrgeschwindigkeit bereits zu einer Zeit, zu der er noch eindeutig in der Lage…
Gewährleisten die Scheinwerfer nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsichtweite, so ist diesem Umstand durch Einhalten einer entsprechend geringeren Geschwindigkeit Rechnung zu tragen.
Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die…
Für die Annäherung an einen durch wahrgenommene Gefahrenzeichen angekündigten Schutzweg ist eine Geschwindigkeit von höchstens vierzig km/h angemessen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um über dreißig Prozent, erkennen…
Bei abgeblendetem Scheinwerfer ist eine Geschwindigkeit von vierzig bis fünfundvierzig km/h angemessen. In jüngeren Entscheidungen wurde auch unter Umständen eine Geschwindigkeit von 50 bis 55…
Die Angemessenheit der Fahrgeschwindigkeit im Sinne der spezifischen Vorschrift des § 20 Abs 1 StVO 1960 über das Fahren auf Sicht wird nicht durch die…
Die Fahrgeschwindigkeit ist angemessen, wenn die Vermeidung eines Zusammenstoßes unter der Voraussetzung möglich ist, dass der andere Straßenbenützer die Verkehrsvorschriften beachtet.
Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im…
Während der Vorbeifahrt an einem haltenden Autobus ist die (nur für optimale Verhältnisse vorgesehene) im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h als überholt anzusehen.
Eine von der Verwaltungsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gibt nur die Höchstgrenze der zulässigen Geschwindigkeit an, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall die Fahrgeschwindigkeit…
Bei jedem geprüften Fahrzeuglenker ist vorauszusetzen, dass ihm die Entstehungsmöglichkeiten und die Folgen des aquaplaning - Effekts bekannt sind, und dass er sein Fahrverhalten danach…
Der Kraftfahrer ist verpflichtet, zu wissen und zu berücksichtigen, dass die Bildung eines Wasserkeils beim aquaplaning - Effekt nicht nur von der Dicke der auf…
Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung…
§ 20 Abs 1 StVO verlangt von einem Fahrzeuglenker stets die Wahl einer solchen Geschwindigkeit, dass er sein Fahrzeug, sogleich wenn er in eine Gefahrensituation…