Schlagwort: Angemessene Höchstgeschwindigkeit FILTER AUFHEBEN
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RS0074086
Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.
RS0073799
Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, dass unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muss, ist eine besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft geboten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, dass erforderlichenfalls …
RS0073850
Ein offenkundig unvorsichtiges Verhalten eines Fußgängers verpflichtet den Kraftfahrer zur Verminderung seiner Fahrgeschwindigkeit bereits zu einer Zeit, zu der er noch eindeutig in der Lage ist, sein Fahrzeug ohne Gefährdung des Fußgängers anzuhalten oder mit entsprechend geringer Geschwindigkeit und einem …
RS0065470
Wer ein Fahrzeug in Kenntnis der Schwergängigkeit seiner Lenkung benützt, hat seine Fahrgeschwindigkeit dieser besonderen Eigenschaft seines Fahrzeuges entsprechend anzupassen.
RS0066128
Wer unter Missachtung der Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes in Kenntnis eines Defektes an seinem Fahrzeug mit diesem eine Fahrt antritt, muss diesem Umstand zumindest durch die Wahl einer geringen Geschwindigkeit Rechnung tragen.
RS0074318
Jeder Fahrzeuglenker darf sich einer Straßenkreuzung nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er sein Fahrzeug noch vor dem Erreichen der Mittellinie der Fahrbahn einer von rechts kommenden und daher „bevorrechteten“ Straße zum Stillstand bringen kann.
RS0030190
Ein Kraftfahrer, der durch ländliche Gegenden fährt, muss seine Fahrgeschwindigkeit stets so wählen, dass er jederzeit in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen bei Führung und Bedienung des Fahrzeuges Genüge zu leisten und daher sein Fahrzeug beim Auftauchen von Tieren so …
RS0073249
Der Kraftfahrzeuglenker braucht bei der Wahl seiner Geschwindigkeit ein nicht wahrnehmbares vorschriftswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht in Rechnung zu stellen (ZVR 1970/174 ua).
RS0074896
Die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auf eisglatter Straße nicht voll ausgeschöpft werden.
RS0073898
Steht eine Fußgängerin in der Straßenmitte, so liegt eine unklare Verkehrslage vor, die zu erhöhter Aufmerksamkeit und besonderer Vorsicht verpflichtet und eine Beibehaltung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zulässt.
RS0074925
Während der Vorbeifahrt an einem haltenden Autobus ist die (nur für optimale Verhältnisse vorgesehene) im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h als überholt anzusehen.
RS0074652
Eine von der Verwaltungsbehörde angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gibt nur die Höchstgrenze der zulässigen Geschwindigkeit an, entbindet aber nicht von der Verpflichtung, im konkreten Fall die Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen, Verkehrsverhältnissen und Sichtverhältnissen anzupassen.