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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 38/71 2 Ob 38/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 38/71 Veröff: ZVR 1972/32 S 54
RECHTSPRECHUNG
RS0065816
Gewährleisten die Scheinwerfer nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsichtweite, so ist diesem Umstand durch Einhalten einer entsprechend geringeren Geschwindigkeit Rechnung zu tragen.
- Rechtssatz:
Gewährleisten die Scheinwerfer nicht mehr die vorgeschriebene Mindestsichtweite, so ist diesem Umstand durch Einhalten einer entsprechend geringeren Geschwindigkeit Rechnung zu tragen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob38/71 (2Ob39/71)
- Schlagworte:
- Angemessene Höchstgeschwindigkeit
- Entscheidung:
- 18.02.1971
- Norm:
- KFG 1967 §103 Abs1
StVO §20 IA - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 38/71 2 Ob 38/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1971 2 Ob 38/71 Veröff: ZVR 1972/32 S 54