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RECHTSPRECHUNG


RS0074664


Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen.


Rechtssatz:

Bei Gefahr von Glatteis mit erhöhter Schleudergefahr kann auch auf der Autobahn eine allenfalls auch erheblich unter 40 km/h liegende Fahrgeschwindigkeit geboten sein und die Überschreitung der angemessenen niedrigen Geschwindigkeit als Verstoß gegen § 20 Abs 1 StVO 1960 erscheinen lassen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
11Os241/68

Schlagworte:

Entscheidung:
17.02.1970

Norm:
StVO §20 Abs1 IA10
StVO §20 Abs1 IB2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


11 Os 241/68 11 Os 241/68 Entscheidungstext OGH 17.02.1970 11 Os 241/68 Veröff: EvBl 1970/296 S 518 = ZVR 1970/196 S 265 = RZ 1970,164