Berücksichtigungen von Verbesserungen durch den Mieter: Grundsätzlich sind Aufwendungen des Mieters zur Verbesserung des Mietgegenstandes ohne absolute Festlegung eines Zeitraumes, innerhalb dessen sie erfolgt sein…
Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses: Die Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne des § 12 Abs 3 MRG (§ 16 Abs 1 MRG) ist mittels Sachverständigen…
Methodenwahl und Auf- (Ab)wertungsmodus als Tatfragen: Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Tatfrage entziehen sich Methodenwahl und Aufwertungsmodus oder Abwertungsmodus für Vergleichsobjekte der Überprüfung durch den Obersten…
Vorrang der Vergleichswertmethode: Grundsätzlich ist die Vergleichswertmethode jeder anderen Methode vorzuziehen. Vgl auch RS0070382 [T2]: Das Gutachten eines Immobiliensachverständigen wird insbesondere dann als ausreichend und…
Keine gesetzlich vorgegebene Methode zur Ermittlung des angemessenen Mietzinses: Eine vom MRG vorgegebene Methode zur Ermittlung der Angemessenheit des Hauptmietzinses im Sinne der §§ 12…
Auswirkung der Geschäftstätigkeit auf den angemessenen Mietzins: Die Art der im Mietobjekt ausgeübten Geschäftstätigkeit kann bei der Ermittlung des angemessenen Mietzinses Berücksichtigung finden (vgl §…
Weiter Beurteilungsspielraum bei der Berücksichtigung von Verbesserungsaufwand: Bei der angemessenen Berücksichtigung des Verbesserungsaufwandes ist dem Gericht ein weiter Beurteilungsspielraum gegeben. Ein solcher ist auch notwendig,…