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RECHTSPRECHUNG


RS0058891


Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.


Rechtssatz:

Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob82/67

Schlagworte:

Entscheidung:
11.05.1967

Norm:
EKHG §11 B2
EKHG §19 Abs2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 82/67 2 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 11.05.1967 2 Ob 82/67 Veröff: ZVR 1968/131 S 242