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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 468/50 2 Ob 468/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 468/50 Beisatz: Ergangen zum SachschadenhaftpflichtG. (T1) Veröff: SZ 23/275
RECHTSPRECHUNG
RS0058670
Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.
- Rechtssatz:
Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn .
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob468/50
- Schlagworte:
- Eisenbahnunfall
- Entscheidung:
- 03.10.1950
- Norm:
- EKHG §11 B1
RHG §1
SachschadenhaftpflichtG §1 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 468/50 2 Ob 468/50 Entscheidungstext OGH 03.10.1950 2 Ob 468/50 Beisatz: Ergangen zum SachschadenhaftpflichtG. (T1) Veröff: SZ 23/275