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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 276/63 2 Ob 276/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 276/63 Veröff: ZVR 1964/170 S 193
RECHTSPRECHUNG
RS0075671
Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist.
- Rechtssatz:
Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob276/63
- Schlagworte:
- Fußgängerunfall
- Entscheidung:
- 12.12.1963
- Norm:
- StVO §76 Abs6 III
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 276/63 2 Ob 276/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 276/63 Veröff: ZVR 1964/170 S 193