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RECHTSPRECHUNG


RS0075671


Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist.


Rechtssatz:

Ein Fußgänger ist berechtigt, eine Fahrbahn auch in einer Entfernung von ca zwei Meter von der Verlängerung des Gehsteiges zu überqueren, wenn an der betreffenden Kreuzung kein Schutzweg angebracht ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob276/63

Schlagworte:

Entscheidung:
12.12.1963

Norm:
StVO §76 Abs6 III

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 276/63 2 Ob 276/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 2 Ob 276/63 Veröff: ZVR 1964/170 S 193