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RECHTSPRECHUNG


RS0073556


Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.


Rechtssatz:

Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muß größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
11Os131/68

Schlagworte:

Entscheidung:
12.06.1969

Norm:
StVO §10 Abs1
StVO §15 Abs4
StVO §60 Abs3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


11 Os 131/68 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 11 Os 131/68 Veröff: EvBl 1970/42 S 73 = ZVR 1970/64 S 97