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RECHTSPRECHUNG


RS0073341


Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.


Rechtssatz:

Solange sich ein Kraftfahrzeug außerhalb der Fahrbahn befindet, kann der Straßenbenützer darauf vertrauen, dass der Lenker dieses Kraftfahrzeuges seinen Vorrang beachtet; dies auch im Augenblick einer erkennbaren Bewegung des Kraftfahrzeuges.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob177/69; 2Ob190/07s

Schlagworte:

Entscheidung:
03.07.1969

Norm:
StVO §3 B1h
StVO §19

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 177/69 2 Ob 177/69 Entscheidungstext OGH 03.07.1969 2 Ob 177/69 Veröff: ZVR 1970/62 S 96
2 Ob 190/07s 2 Ob 190/07s Entscheidungstext OGH 15.11.2007 2 Ob 190/07s Auch; Veröff: SZ 2007/178