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WEITERE INFORMATIONEN
12 Os 63/74 12 Os 63/74 Entscheidungstext OGH 02.07.1974 12 Os 63/74
RECHTSPRECHUNG
RS0089288
Die Haftung für einen sogenannten Folgeunfall ist erst erloschen, wenn der Täter des Vorunfalls die von ihm herbeigeführte Gefahrenlage durch geeignete Gegenmaßnahmen aufgehoben hat.
- Rechtssatz:
Die Haftung für einen sogenannten Folgeunfall ist erst erloschen, wenn der Täter des Vorunfalls die von ihm herbeigeführte Gefahrenlage durch geeignete Gegenmaßnahmen aufgehoben hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 12Os63/74
- Schlagworte:
- Serienauffahrunfall
- Entscheidung:
- 02.07.1974
- Norm:
- StGB §2 A
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
12 Os 63/74 12 Os 63/74 Entscheidungstext OGH 02.07.1974 12 Os 63/74