RECHTSPRECHUNG
RS0017393
Rückerstattung von Überzahlung an den Bauführer: Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer – nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden – Überzahlung auf den Werklohn durch a – conto – Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.
- Rechtssatz:
Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a - conto - Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob642/93; 7Ob270/03m
- Schlagworte:
- Zahlung
- Entscheidung:
- 25.11.1993
- Norm:
- ABGB §896
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 642/93 6 Ob 642/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 6 Ob 642/93 Veröff: SZ 66/162 = EvBl 1994/96 S 504
7 Ob 270/03m 7 Ob 270/03m Entscheidungstext OGH 13.02.2004 7 Ob 270/03m Auch