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RECHTSPRECHUNG


RS0017393


Rückerstattung von Überzahlung an den Bauführer: Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer – nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden – Überzahlung auf den Werklohn durch a – conto – Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.


Rechtssatz:

Der vertraglich (oder kondiktionsrechtlich) zur Rückerstattung einer - nach der Endabrechnung ihm nicht zustehenden - Überzahlung auf den Werklohn durch a - conto - Leistungen verpflichtete Empfänger (Bauführer) hat dem wegen fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten dem Gläubiger (Bauherrn) Schadenersatzpflichtigen (Architekten) dessen Zahlung an den Gläubiger zu 100 % auszugleichen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob642/93; 7Ob270/03m

Schlagworte:

Entscheidung:
25.11.1993

Norm:
ABGB §896

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 642/93 6 Ob 642/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 6 Ob 642/93 Veröff: SZ 66/162 = EvBl 1994/96 S 504
7 Ob 270/03m 7 Ob 270/03m Entscheidungstext OGH 13.02.2004 7 Ob 270/03m Auch